Enquête pour pornographie contre un ex-cadre de la RSR
L’informaticien licencié ne sera pas partie civile
BGer – Der von Radio suisse romande (RSR) entlassene Informatiker wird nicht als Nebenkläger im Strafprozess gegen den ehemaligen Kadermitarbeiter auftreten. Letzterer wird verdächtigt, pädophile Dateien heruntergeladen zu haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde letztinstanzlich abgewiesen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare