Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Häusliche Gewalt und insb. Stalking sind momentan wieder häufiger ein (Massen-)Medien-Thema. Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz wird in diesen Fällen durch Art. 28b ZGB konkretisiert. Diese Gesetzesnorm ist seit dem 1. Juli 2007 in Kraft und Raphael Zingg nimmt das einjährige Jubiläum zum Anlass, die Bestandteile der neuen Gesetzesnorm im Einzelnen zu erläutern.
«Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.» Der Gesetzgeber verbietet in Art. 57b Abs. 1 SVG die Benutzung von Radarwarngeräten. Nun gibt es einige neuere Versionen, die nicht die Strahlung erkennen, sondern wie Navigationssysteme funktionieren, ergänzt mit Hinweisen auf mögliche und aktuell genutzte Standorte von Radargeräten. Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger plädiert für eine Neubeurteilung dieser Sorte von «Radarwarngeräten», da sie – wie die polizeilichen Kontrollen – nur der Vorwarnung und damit der Verkehrssicherheit dienen würden.
Haften Provider strafrechtlich für den Vertrieb illegaler Daten via ihre Server? Oder anders gefragt: Wie können Hosting- und Access-Provider für die Duldung des Vertriebs illegaler Daten strafrechtlich verfolgt werden? Obwohl viele Länder, vorab aus der EU, bereits eine rechtliche Grundlage für das Vorgehen gegen Cyberkriminalität erlassen haben, hat der Bundesrat bisher auf eine explizite Regulierung verzichtet. Dies mit der Begründung, dass das geltende Strafrecht für die Verfolgung der fraglichen Tatbestände ausreiche. Demgegenüber zeigt Alexandre Böhler in seiner Analyse der aktuellen Lage, dass unsere Rechtsordnung im Falle der Cyberkriminalität an ihre Grenzen gelangt.
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Die nächste Ausgabe von Jusletter erscheint am 18. August 2008. Auch Jusletter macht Sommerpause und nützt die Zeit u.a. für diverse Systemarbeiten.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!

Mit besten Grüssen