Jusletter

Keine IV-Rente nach Verletzung bei Schiesserei

Bundesgericht bestätigt Zürcher Entscheid

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine IV-Rente nach Verletzung bei Schiesserei, in: Jusletter 28. Juli 2008
BGer – Ein Türke erhält keine Invalidenrente, nachdem er bei einer von ihm provozierten Schiesserei schwere Kopfverletzungen erlitten hat. Laut Bundesgericht rechtfertigt sein eigenes Verschulden die vollständige Verweigerung der IV-Rente.

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