Keine IV-Rente nach Verletzung bei Schiesserei
Bundesgericht bestätigt Zürcher Entscheid
BGer – Ein Türke erhält keine Invalidenrente, nachdem er bei einer von ihm provozierten Schiesserei schwere Kopfverletzungen erlitten hat. Laut Bundesgericht rechtfertigt sein eigenes Verschulden die vollständige Verweigerung der IV-Rente.
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