Jusletter

Zulässigkeit von Radarwarngeräten in der Schweiz

  • Autor/Autorin: Hans Giger
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Hans Giger, Zulässigkeit von Radarwarngeräten in der Schweiz, in: Jusletter 28. Juli 2008
Der Gesetzgeber untersagt in Art. 57b Abs. 1 SVG die Verwendung von «Radarwarngeräten» in irgendeiner Form. Der Markt vertreibt nun aber moderne Varianten, die in ihrer Funktionsweise mit den früheren Apparaten nicht vergleichbar sind: Sie erschweren die behördliche Kontrolle nicht mehr, indem sie diese weder «stören», noch «unwirksam machen». Vielmehr verfügen sie nur über gespeicherte Daten der Standorte von lagebedingt wichtigen Fixpunkten. Es sind m.a.W. Autonavigations- und Informationssysteme. Im Übrigen peilen sie das gleiche Ziel wie die polizeilichen Intentionen an: Sie dienen durch die Vorwarnung der Verkehrssicherheit. In diesem Zusammenhang muss auch das Verbot des Selbstbelastungszwangs Berücksichtigung finden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Anwendungsbereich von Art. 57b SVG
  • 1. Normative Ausgangslage
  • 2. Funktionsunterschiede
  • II. Normanalyse
  • 1.Normative Ausgangslage
  • 2. Widersprüchliche Zielsetzung
  • III. Verstoss gegen das bundes- und völkerrechtliche Verbot des Selbstbelastungszwangs
  • 1. Grundsatz
  • 2. Anwendung im Strassenverkehrsrecht

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