Lärm-Entschädigung für Liegenschaftsbesitzer am Flughafen Zürich
Bundesgericht fällt weitere Entscheide
BGer – Das Bundesgericht hat Regeln für Spezialfälle bei der Entschädigung von lärmgeplagten Liegenschaftsbesitzern beim Flughafen Kloten aufgestellt. Wer Land vor 1961 erworben und erst später bebaut hat, erhält nur den Minderwert des Bodens ersetzt.
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