Bundesgericht besiegelt Ende von Edelbordell in Zürich
Stadt kann sich auf antiken Grundbucheintrag berufen
BGer – Die Stadt Zürich kann gestützt auf einen fast hundertjährigen Grundbucheintrag die Schliessung eines Edelbordells im Hottingen-Quartier durchsetzen. Laut Bundesgericht ist das Verbot zum Betrieb eines «unsittlichen Gewerbes» auch heute noch gültig.
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