Keine grundlegenden Änderungen bei Aufhebung der Lex Koller
Eine Aufhebung der Lex Koller hätte je nach Region und Marktsegment unterschiedliche Folgen. Grundlegende Änderungen sind auf dem Wohnungs-Immobilienmarkt aber nicht zu erwarten. Zu diesem Schluss kommt eine vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) in Auftrag gegebene Untersuchung, die sich mit den möglichen Auswirkungen auf die Märkte in nicht-touristischen Gebieten beschäftigt.
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