Bundesrat für Aufwertung parlamentarischer Vorstösse
Der Bundesrat begrüsst eine Aufwertung der Motion und des Postulats im Verfahren des Nationalrates. Hingegen lehnt er es ab, das Antragsrecht für die Feststellung der Amtsunfähigkeit eines Bundesrates, der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers auch dem Büro der Vereinigten Bundesversammlung zuzugestehen; dieses Recht soll nach seiner Auffassung allein der Landesregierung vorbehalten bleiben.
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