Neubauwohnung kleiner als angepriesen
Bundesgericht bestätigt Preisnachlass für Käuferin
BGer – Eine Frau aus dem Kanton Luzern, die beim Kauf einer Maisonette-Wohnung vom Verkäufer über deren Grösse getäuscht worden war, erhält vom Kaufpreis von 492’000 Franken 37’000 Franken zurück.
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