Moderate Revision des Bauhandwerkerpfandrechts
Am 27. Juni 2007 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Ganzen gesehen handelt es sich dabei um die umfassendste Revision des Immobiliarsachenrechts seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches am 1. Januar 1912. Nebst weiterer Revisionsteile, wie etwa der Einführung des Register-Schuldbriefes, wird auch das Bauhandwerkerpfandrecht einer moderaten Anpassung unterzogen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Vorgeschichte und Expertenarbeit zur Revision
- 1. Anstoss durch nationalrätliche Kommission
- 2. Vorarbeit von Prof. Dr. R. Schumacher
- II. Inhalt der Revision
- 1. Weiterhin Gefahr der Doppelzahlung bei Subunternehmern / keine Verlängerung der Eintragungsfrist
- 2. Mieter, Pächter und weitere Dritte als Besteller
- 3. Weiterer Schutz der Bauhandwerker
- 4. Zusammengefasst
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