Prov. Fassung der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)
Änderung vom XX.XX 2001
Mit der Revision der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)konkretisiert der Bundesrat die Verwaltung der Domain-Namen der Zone ".ch". Neben dem "Cybersquatting" soll neu auch missbräuchlichen Verhaltensweisen der Betreiber von Telekiosknummern (090x) entgegengewirkt werden können. Im Folgenden wird die provisorische Fassung der Verordnung im Volltext wiedergegeben.
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