Suva ohne Arglist «betrogen»
Ungeklärte durchschussartige Verletzung am Oberschenkel
Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines Mannes gutgeheissen, der wegen Betrugs verurteilt worden war, weil er gegenüber der Suva falsche Angaben gemacht hatte, um in den Genuss von Versicherungsleistungen zu gelangen. Laut einstimmig gefälltem Urteil des Kassationshofs in Strafsachen kann dem Mann angesichts der Arglosigkeit der Suva keine Arglist vorgeworfen werden.
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