Grundsätze der Wettbewerbskommission für Vertikalabreden
Die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat letzte Woche für die kartellrechtliche Beurteilung von Abreden zwischen Lieferanten und Abnehmern (sog. Vertikalabreden) Eckwerte festgelegt. Diese sollen die Vorhersehbarkeit von Entscheiden der Weko über Erheblichkeit bzw. Unzulässigkeit von Wettbewerbsbeschränkungen erhöhen. Eine detaillierte Bekanntmachung über die kartellrechtliche Beurteilung von Vertikalabreden ist für Frühjahr 2002 vorgesehen.
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