Verneinte Prospekthaftung im Fall «Miracle»
Nicht erbrachter Wahrscheinlichkeitsbeweis für Kausalität
Wie zuvor schon das Handelsgericht des Kantons Bern hat nun auch das Bundesgericht im Fall der von zwei Aktionären belangten vier Verwaltungsräte der einstigen Miracle Holding AG eine sogenannte Prospekthaftung verneint.
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