Angeklagter bleibt in Haft
Verdunkelungsgefahr besteht weiterhin
Das Bundesgericht hat die Freilassung eines seit Februar 2005 inhaftierten Mannes abgelehnt, gegen den die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich am 9. Februar 2006 beim Bezirksgericht Zürich Anklage unter anderem wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution erhoben hat.
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