Geschlechtsumwandlung nur nach «Probezeit»
Bestätigte Praxis zur Kassenpflicht
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) bleibt dabei, dass die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für eine operative Geschlechtsumwandlung erst nach einer mindestens zwei Jahre dauernden Beobachtungsphase übernehmen muss.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire