Geschlechtsumwandlung nur nach «Probezeit»
Bestätigte Praxis zur Kassenpflicht
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) bleibt dabei, dass die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für eine operative Geschlechtsumwandlung erst nach einer mindestens zwei Jahre dauernden Beobachtungsphase übernehmen muss.
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