Tätlicher Angriff auf Kollegen
Wichtiger Grund für fristlose Entlassung
Tätliche Angriffe auf einen Arbeitskollegen bilden laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts «jedenfalls dann einen wichtigen Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie eine gewisse Schwere erreichen» (vgl. Urteil 4P.70/1993)
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