Tätlicher Angriff auf Kollegen
Wichtiger Grund für fristlose Entlassung
Tätliche Angriffe auf einen Arbeitskollegen bilden laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts «jedenfalls dann einen wichtigen Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie eine gewisse Schwere erreichen» (vgl. Urteil 4P.70/1993)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare