Kindeswohl geht vor
Keine Anwendung ausländischer Rechtsordnungen beim Sorgerecht
Eine ausländische Rechtsordnung, welche die elterliche Gewalt bei der Scheidung grundsätzlich dem Vater überträgt, ohne dass diese Lösung mit Rücksicht auf das Wohl des Kindes geboten wäre, verstösst laut einem Urteil des Bundesgerichts gegen den schweizerischen Ordre public.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire