Keine volle Erbschaftssteuer
Vorerben und Familienfideikommiss
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist es verfassungswidrig, sowohl beim Vorerben wie auch beim Nacherben generell und vollumfänglich die Erbschaftssteuer zu erheben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire