SMS-Spamming untersagt
Urteil (15 O 420/02) des Landgerichts Berlin vom 14. Jan. 2003
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 14. Jan. 2003 (Aktenzeichen 15 O 420/02) den unerwünschten Versand von SMS-Werbung als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers qualifiziert. Nach Auffassung des Landgerichts ist die bisherige Rechtsprechung in Bezug E-Mail-Werbung auch auf Spamming via SMS übertragbar. Im Folgenden wird der Entscheid im Volltext wiedergegeben.
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