Das Gefängnis als ungeeignete Anstalt
Fürsorgerische Freiheitsentziehung
Auch wer massive Drohungen gegen seine Umwelt ausstösst, darf deswegen allein laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht auf dem Weg der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Strafanstalt eingewiesen werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire