Das Gefängnis als ungeeignete Anstalt
Fürsorgerische Freiheitsentziehung
Auch wer massive Drohungen gegen seine Umwelt ausstösst, darf deswegen allein laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht auf dem Weg der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Strafanstalt eingewiesen werden.
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