Ein Internet-Server als Betriebsstätte im Steuerrecht – die gerichtlich (immer noch) nicht beantwortete Frage
Anmerkung zum Urteil des Bundesfinanzhofes in Deutschland vom 5.6.2002
Der Bundesfinanzhof in Deutschland hat mit Urteil vom 5.6.2002 das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 6.9.2001 aufgehoben. Die Vorinstanz war zu Ungunsten des deutschen Fiskus zum Schluss gekommen, ein Server in der Schweiz stelle eine Betriebsstätte dar und darauf entfallende Einkünfte gelangen in Deutschland nicht zur Besteuerung.
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