Alkohol neben dem Steuer
Promillegrenze auch für Fahrbegleiter
Bei einer Lernfahrt gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts (auch) der Begleiter des Fahrschülers als Führer des Fahrzeugs, und er wird daher bestraft, wenn er mehr als die gesetzlich zulässige Menge Alkohol im Blut hat. Das verstösst nicht gegen den Grundsatz, wonach nur strafbar ist, was vom Gesetz ausdrücklich für strafbar erklärt wird (nulla poena sine lege).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire