Fataler Unfall im Lift
Es war keine fahrlässige Tötung
Im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall im Lift eines Wohnhauses hat das Aargauer Obergericht den Verwaltungsrat der Eigentümergesellschaft und den verantwortlichen Gebäudeverwalter zu Unrecht wegen fahrlässiger Tötung zu anderthalb und zwei Monaten Gefängnis sowie Geldstrafen verurteilt.
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