Von den Grenzen des Rechts auf Leben
Nach EMRK kein Anspruch auf Hilfe zur Selbsttötung
Die Europäische Menschenrechtskonvention billigt einer todkranken Person, die ihr Leben nicht selbst zu beenden vermag, keinen Anspruch auf einen Tod durch die Hand eines Angehörigen zu. Ein strafrechtliches Verbot der Beihilfe zum Suizid verletzt laut einem Entscheid des Gerichtshofs für Menschenrechte die Konvention nicht.
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