Jusletter

Von den Grenzen des Rechts auf Leben

Nach EMRK kein Anspruch auf Hilfe zur Selbsttötung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte
  • Zitiervorschlag: fel., Von den Grenzen des Rechts auf Leben, in: Jusletter 6. Mai 2002
Die Europäische Menschenrechtskonvention billigt einer todkranken Person, die ihr Leben nicht selbst zu beenden vermag, keinen Anspruch auf einen Tod durch die Hand eines Angehörigen zu. Ein strafrechtliches Verbot der Beihilfe zum Suizid verletzt laut einem Entscheid des Gerichtshofs für Menschenrechte die Konvention nicht.

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