Keine Scheidung wegen Zerrüttung
Das neue Recht keineswegs immer «scheidungsfreundlicher»
Das Bundesgericht hat in Anwendung der seit dem 1. Januar 2000 geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen die Scheidung einer Ehe abgelehnt, die im vergangenen Jahr noch erstinstanzlich wegen Zerrüttung geschieden worden war. Ausschlaggebend ist der Umstand, dass das neue Scheidungsrecht den Scheidungsgrund der Zerrüttung nicht mehr kennt und eine Scheidung gegen den Willen eines der beiden Gatten grundsätzlich nur zulässt, wenn die Ehepartner bei Einreichung der Scheidungsklage bereits seit mindestens vier Jahren getrennt gelebt haben. Wurde in solchen Fällen das nach altem Recht ergangene Scheidungsurteil weiter gezogen und von der zweiten Instanz erst nach dem 1. Januar 2000 beurteilt, muss die Scheidung verweigert werden, wenn es an der vierjährigen Trennungszeit fehlt.
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