Änderungen des AHV-Gesetzes bewirken ab 2001 höhere Beitragssätze für Schweizer im Ausland
Die vom Parlament beschlossenen Änderungen des AHV/IV-Gesetzes, die die freiwillige Versicherung für Auslandschweizerinnen und –schweizer betreffen, treten 2001 in Kraft. Die wesentlichen Punkte der Revision: Der Kreis der Versicherungsberechtigten wird eingeschränkt und der Beitragssatz der freiwillig Versicherten erhöht. Aufgrund der vorliegenden Revision können EU-Bürgerinnen und –bürger der freiwilligen AHV/IV zu gleichen Bedingungen beitreten wie Schweizerinnen und Schweizer.
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