Bestätigter Schuldspruch im «Fall Jagmetti»
800 Franken Busse für Journalisten
Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt, welches am 25. Mai 2000 einen Redaktor der «Sonntags-Zeitung» wegen der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 Strafgesetzbuch) zu einer Busse von 800 Franken verurteilt hatte (NZZ 19. 6. 00). In dem Blatt waren im Januar 1997 Auszüge aus einem vertraulichen Papier des damaligen Schweizer Botschafters in Washington veröffentlicht worden, das Strategien zur Lösung des Streits um nachrichtenlose jüdische Vermögen enthielt. Botschafter Jagmetti geriet wegen des im Papier verwendeten Vokabulars unter Druck und trat wenige Tage später zurück.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire