Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen sexueller Orientierung: Schuldspruch bestätigt
BGer – Das Bundesgericht bestätigt den Schuldspruch gegen Alain Soral wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung. Er hat sich in einem 2021 im Internet veröffentlichten Film-Interview in strafbarer Weise über eine Journalistin und die homosexuelle und lesbische Gemeinschaft geäussert. In Bezug auf die Ausgestaltung der Strafe wird seine Beschwerde teilweise gutgeheissen. (Urteil 6B_1323/2023)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare