Biogasanlage: Keine Einspeisevergütung für Verstromung von Klärgas
BGer – Für die zukünftige Produktion von Strom aus Klärgas wird eine bestehende Biogasanlage in der Innerschweiz nicht die gleiche Vergütung erhalten wie für den heutigen Strom aus Biomasseabfällen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Beide Gase sind nicht fossile Energieträger, die Energieförderungsverordnung macht jedoch unterschiedliche Vorgaben. (Urteil 2C_174/2023)
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