Vertikale Preis- und Gebietsabreden – eine kritische Analyse von Art. 5 Abs. 4 KG
Aktualisierte Version des von den Autoren in Walter Stoffel/Roger Zäch (Hrsg.), Die Kartellgesetzrevision 2003 – Neuerungen und Folgen, Schulthess, Zürich/Basel/Genf 2004, S. 70-125 publizierten Aufsatzes
Das revidierte Kartellgesetz enthält einen neuen Vermutungstatbestand für Vertikalabreden. Nach Art. 5 Abs. 4 KG beseitigen vertikale Mindestpreisabreden sowie Vertriebsverträge, die passive Verkäufe in zugewiesene Gebiete verbieten, vermutungsweise wirksamen Wettbewerb. Die Vermutung kann durch den Nachweis hinreichenden Interbrand- oder Intrabrand-Wettbewerbs beseitigt werden.
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