Neue Regelung zur Unvereinbarkeit der Anwalts- und Gerichtstätigkeit im Kanton Basel-Landschaft
Die Unvereinbarkeit von Anwalts- und Gerichtstätigkeit im Kanton Basel-Landschaft wird ab April 2018 etwas weitergehend eingeschränkt, als dies heute der Fall ist. Eine entsprechende Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 klar angenommen.
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