Abgangsentschädigungen
Ständerat will Regeln für Abgangsentschädigung von Richtern
Die Richter der eidgenössischen Gerichte sollen künftig eine Abgangsentschädigung von bis zu einem Jahreslohn erhalten, wenn sie nicht wiedergewählt werden. Der Ständerat hat sich am 19. März 2015 für einen Vorschlag seiner Rechtskommission ausgesprochen.
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