Keine «ausufernde» Auslegung der Menschenrechte
Steht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor dem selbstverschuldeten «Kollaps», weil er die Menschenrechte ausufernd interpretiert, wie an dieser Stelle in einem Kommentar kritisiert wurde? Nein, der Gerichtshof sucht nach pragmatischen Lösungen und stärkt das Subsidiaritätsprinzip.
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