Gesetze gelten auch für Richter
Der Kantonsrat ermahnt fünf Handelsrichter mit ausserkantonalem Wohnsitz - und gibt eigene Fehler zu
Unter anderem in der Kantonsverfassung steht unmissverständlich geschrieben, dass im Kanton Zürich nur richten darf, wer hier Wohnsitz hat. Bei fünf Handelsrichtern ist dies nicht der Fall: Sie sind nun vom Parlament zum Handeln aufgefordert worden.
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