Bundesrat will alleinige Aufsicht über Bundesanwaltschaft
Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll verbessert werden. Sie wird deshalb nach der am 10. September 2008 vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zum Strafbehördenorganisationsgesetz in Zukunft ausschliesslich durch den Bundesrat ausgeübt werden. Gleichzeitig gewährleisten dessen eingeschränkte Weisungsbefugnisse die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden.
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