Strenge Anforderungen an Beweiswert von IV-Gutachten der PMEDA
BGer – Nachdem die Invalidenversicherung 2023 die Vergabe von Expertisen an die Gutachterstelle PMEDA beendet hat, sind bei der Würdigung des Beweiswerts bereits eingeholter PMEDA-Gutachten in noch laufenden Verfahren strenge Anforderungen zu stellen. Schon relativ geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit eines PMEDA-Gutachtens genügen, um eine neue Begutachtung der versicherten Person anzuordnen bzw. ein Gerichtsgutachten einzuholen. (Urteil 8C_122/2023)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare