Frau rügt ungenügende Vernehmlassung zu Jagdverordnung vor Gericht
BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer Frau im Zusammenhang mit superprovisorischen Massnahmen gegen das Inkrafttreten der revidierten Jagdverordnung nicht eingetreten. Die Privatperson kritisierte, dass bei der Revision zum präventiven Abschuss von Wölfen vom Departement von Bundesrat Albert Rösti keine ordnungsgemässe Vernehmlassung durchgeführt worden sei. (Urteil 2C_695/2023)
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