Neues Sexualstrafrecht ab 1. Juli 2024
Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 entschieden. Das Datum der Inkraftsetzung entspricht dem Wunsch der Mehrheit der Kantone. Diese erhalten damit die notwendige Zeit für die Schulung der betroffenen Behörden und allfällige weitere Vorbereitungsarbeiten.
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