Essenslieferungen sind keine Postsendungen
BVGer – Die Vermittlung von Essenslieferungen über eine Internetplattform stellt keinen Postdienst dar. Das Bundesverwaltungsgericht klärt diese Frage anhand der Lieferungen von Uber und eat.ch. (Urteile A-4721/2021 und A-4350/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare