Anmerkungen zum Bericht des Bundesrates zur Revision des Genossenschaftsrechts
In Beantwortung des «Postulates Guggisberg» verneint der Bundesrat die Notwendigkeit einer Totalrevision des Genossenschaftsrechts und geht lediglich von einem punktuellen Anpassungsbedarf aus. Der vorliegende Beitrag weist auf Aspekte hin, die bei der Beurteilung des Revisionsbedarfs ergänzend zu berücksichtigen sind.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Anmerkungen
- 1. Notwendigkeit der Totalrevision
- 2. «Same business, same risks, same rules»
- 3. Anpassungsbedarf bei der Legaldefinition
- 4. Treuepflicht der Genossenschafter
- 5. Mindestzahl der Mitglieder
- 6. Sondervorschriften für Grossgenossenschaften
- 7. Partizipations- und Informationsrechte der Genossenschafter
- 8. Eigenkapitalbeschaffung
- 9. Verweise auf das Aktienrecht
- III. Schlussbemerkungen
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