Jusletter

Angehörige von Kunsthändler Yves Bouvier müssen Steuern nachzahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Angehörige von Kunsthändler Yves Bouvier müssen Steuern nachzahlen, in: Jusletter 18. Dezember 2023
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin des Schweizer Kunsthändlers Yves Bouvier gegen eine von der Genfer Steuerverwaltung geforderte Steuernachzahlung abgewiesen. Tania Rappo und ihr Ehemann verheimlichten Provisionen in zweistelliger Millionenhöhe, die Rappo bei Gemäldeverkäufen erhalten hatte. (Urteil 9C_578/2023)

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