Angehörige von Kunsthändler Yves Bouvier müssen Steuern nachzahlen
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin des Schweizer Kunsthändlers Yves Bouvier gegen eine von der Genfer Steuerverwaltung geforderte Steuernachzahlung abgewiesen. Tania Rappo und ihr Ehemann verheimlichten Provisionen in zweistelliger Millionenhöhe, die Rappo bei Gemäldeverkäufen erhalten hatte. (Urteil 9C_578/2023)
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