Unzulässig erlangte GoPro-Aufnahmen für Raserverurteilung verwendet
BGer – Das Bundesgericht hat die teilweise Verwertung von Videoaufnahmen zugelassen, die bei einer unzulässigen Hausdurchsuchung bei einem Raser sichergestellt wurden. Es dürfen jedoch nur jene Aufnahmen verwendet werden, die zur Aufklärung schwerer Straftaten dienen. (Urteil 6B_821/2021)
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