Stiftungsaufsicht: Staatshaftungsfall gerichtlich abgeschlossen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. Mai 2023 entschieden, dass der Bund einer Stiftung knapp 6 Millionen Franken Schadenersatz nebst Zins wegen einer unrechtmässigen Handlung der Stiftungsaufsicht aus dem Jahr 2001 bezahlen muss (Urteil A-4514/2021). Die Departemente EFD und EDI haben beschlossen auf eine Beschwerde zu verzichten und akzeptieren damit das Urteil. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 über das Urteil informiert.
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