Basellandschaftliche Justiz muss DNA-Probe von Ladendieb vernichten
BGer – Von einem wegen banden- und gewerbsmässigen Ladendiebstahls bezichtigten Mann im Kanton Basel-Landschaft darf kein DNA-Profil gespeichert werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Delikte wiegen zu wenig schwer, als dass ein Eintrag in der DNA-Datenbank verhältnismässig wäre. (Urteil 1B_217/2022)
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