Sonderzeichen im Namen: Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenstandsregister
Ab Anfang 2025 soll in sämtlichen Personenregistern der Schweiz ein erweiterter Zeichensatz zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen können damit alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung für die Änderungen in den entsprechenden Verordnungen im Zivilstandswesen eröffnet.
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